Tippgeber werden – und profitieren

Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?

 

Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich als Tippgeber 10 % der Nettocourtage, sobald die Immobilie erfolgreich vermittelt wurde.

 

Als regional tätiger Immobilienmakler im Elbe-Weser-Raum bin ich ständig auf der Suche nach neuen Verkaufsobjekten. Oft entstehen die besten Kontakte über Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld.

Wenn Sie also jemanden kennen, der seine Immobilie verkaufen möchte, freue ich mich über Ihren Hinweis.

 

So funktioniert es

  1. Sie geben uns einen Tipp
    Nennen Sie uns einen Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen möchte.
  2. Der Eigentümer nimmt Kontakt zu uns auf
    Dabei sollte er sich auf Ihre Empfehlung beziehen.
  3. Wir übernehmen die Vermarktung
    Von der professionellen Bewertung über die Vermarktung bis zum Notartermin.
  4. Sie erhalten Ihre Tippgeberprovision
    Nach erfolgreichem Verkauf und Zahlung der Maklercourtage erhalten Sie 10 % der Nettoprovision.

 

Wichtige Hinweise

Damit eine Tippgeberprovision gezahlt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zwischen Tippgeber und Eigentümer besteht kein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades.
  • Die Immobilie ist uns bislang nicht bekannt und wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten.
  • Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet.
  • Das Angebot richtet sich nicht an Personen mit besonderen Vertrauensstellungen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Verwalter), denen die Annahme von Provisionen berufsrechtlich untersagt ist.

 

Die Tippgeberprovision wird nach notarieller Beurkundung und Zahlung der Maklercourtage ausgezahlt.

Privatpersonen erhalten die Provision netto, sofern sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

Unternehmen erhalten die Provision inklusive Umsatzsteuer.

 

Die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung obliegt dem Empfänger.

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